Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung
- …
Alle Kinder im Mittelpunkt
Willkommen beim Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung
Wer wir sind?
Das ZKB vereint Kleinkind- und Außerschulische Betreuung sowie Ferienbetreuung in einem Zentrum. Wir gründen, organisieren und begleiten Betreuungseinrichtungen in Ostbelgien für alle Kinder bis zum Ende der Primarschulzeit. Wir verstehen uns als aktive Unterstützung für Familien in Ostbelgien. Wir respektieren die vielfältigen Lebensweisen und Lebensformen von Familien in dem Bewusstsein, dass sie immer wieder herausgefordert sind, Familie zu werden und sich als Familie an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
2.663 Kinder | 220 Mitarbeiter | 92 Standorte
Unser Betreuungsangebot umfasst folgende Bereiche:
Kleinkindbetreuung (0-3 Jahre)
Die Tagesmütter | Die Co-Tagesmütter-Initiativen | Die Kinderkrippen
Die Ausserschulische Betreuung | Die Ferienbetreuung | Die Konferenztage
Unsere Philosophie
Alle Kinder im Mittelpunkt
Wir freuen uns auf jedes Kind und nehmen es von Geburt an, so wie es ist. In einer herzlichen und liebevollen Atmosphäre schaffen wir Raum zum Wohlfühlen, Ausprobieren und Lernen, damit sich Ihr Kind bestmöglich entwickeln kann. Um den ebenso wichtigen wie prägenden Lebensabschnitt Ihres Kindes zu begleiten, haben wir ein pädagogisches Konzept entwickelt. Grundsätze wie u.a. die Kontinuität und das Individualisieren der Beziehung, das autonome Spiel oder die freie Bewegungsentwicklung werden bei uns im tagtäglichen Miteinander gelebt. Im Sinne des Kindes, weil Kinder unsere Zukunft sind.
Aktuelles
Neuigkeiten und Dinge, die uns am Herzen liegen
Besetzung des Beirates für Kinderbetreuung
Liebe Eltern,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass gemäß dem Dekret zur Schaffung des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung vom 22.05.2023 ein Beirat für Kinderbetreuung ins Leben gerufen wird.
Der Zweck dieses Beirats ist es, unabhängige Gutachten und Empfehlungen zu den Angelegenheiten zu geben, die durch das genannte Dekret geregelt werden. Darüber hinaus wird der Beirat auf Antrag des Verwaltungsrats des Zentrums für Kinderbetreuung alle Angelegenheiten begutachten, die sich auf die inhaltlich-strategische Ausgestaltung des Anwendungsbereichs des Dekrets und seiner Ausführungserlasse beziehen.
Dem Beirat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
1. ein Vertreter des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen;
2. ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben;
3. ein Vertreter des Zentrums für Förderpädagogik;
4. ein Vertreter der Dienstleister, mit Ausnahme des Zentrums;
5. ein Vertreter der konventionierten Tagesmütter/-väter;
6. ein Vertreter der in der Kinderbetreuung tätigen Personen des Zentrums, mit Ausnahme der konventionierten Tagesmütter/-väter;
7. ein Vertreter der Eltern der im deutschen Sprachgebiet betreuten Kinder.
Dem Beirat gehören mit beratender Stimme an:
1. ein Vertreter des Zentrums;
2. ein Vertreter der Regierung.
Wir ermutigen alle interessierten Mitglieder unseres Personals, sich für eine Mitgliedschaft im Beirat zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass Kandidaten kein politisches Mandat inne haben dürfen.
Wenn Sie Interesse daran haben, Teil dieses wichtigen Gremiums zu sein, senden Sie uns Ihre Kandidatur bis spätestens zum 03.05.2024 an deborah.hansen@zkb-ostbelgien.be.
Kindergarten ab 2,5 Jahren
Ab dem 1. September 2024 haben Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, Zugang zum Kindergarten. Im Gegensatz zu den dreijährigen Kindern, die ab dem Tag ihres dritten Geburtstages den Kindergarten besuchen können, ist der erstmalige Kindergartenbesuch für Kinder zwischen zweieinhalb und drei Jahren lediglich zu festgelegten Zeitpunkten im Jahr möglich, nämlich:
- am ersten Schultag im September;
- am ersten Schultag nach den Allerheiligenferien;
- am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien;
- am ersten Schultag im Monat Februar;
- am ersten Schultag nach den Karnevalsferien;
- am ersten Schultag nach den Osterferien;
- am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt.
Für das kommende Schuljahr 2024-2025 bedeutet das konkret:
- für Kinder, die bis einschließlich zum 2. März 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 2. September 2024 (erster Schultag);
- für Kinder, die bis einschließlich zum 4. Mai 2022 geboren sind: Eintritt in den
Kindergarten am 4. November 2024 (erster Schultag nach den
Allerheiligenferien); - für Kinder, die bis einschließlich zum 6. Juli 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 6. Januar 2025 (erster Schultag nach den Weihnachtsferien);
- für Kinder, die bis einschließlich zum 3. August 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 3. Februar 2025 (erster Schultag im Februar);
- für Kinder, die bis einschließlich zum 10. September 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 10. März 2025 (erster Schultag nach den Karnevalsferien);
- für Kinder, die bis einschließlich zum 5. November 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 5. Mai 2025 (erster Schultag nach den Osterferien);
- für Kinder, die bis einschließlich zum 30. November 2022 geboren sind: Eintritt in den Kindergarten am 30. Mai 2025
Fachtagung: „Ein Platz zum Wachsen – pädagogische Qualität in der Kinderbetreuung“
Das RZKB ist Teil einer internationalen Arbeitsgruppe des Bundesverbandes für Kindertagespflege (BVKTP). Ganz im Sinne der Kinder nahmen zwei Vertreterinnen des RZKB am 1. Dezember in Berlin an einer Fachtagung des BVKTP teil. Dabei stand die pädagogische Qualität in der Kleinkindbetreuung im Fokus.
Die renommierten Professorinnen Prof. Dr. Susanne Viernickel und Prof. Dr. Fabienne Becker-Stoll, referierten zu den Themen „Stärkung und Bedeutung des kindlichen Wohlbefindens in der Kindertagespflege“ und „Die Bedeutung der Tagesmutter-Kind-Bindung“. Darüber hinaus richtete sich der Blick auf sechs Impulsvorträge. Dabei berichtete jedes Land über seinen individuellen Weg zu einer guten Betreuungsqualität. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der deutschsprachigen Länder wurden deutlich. Teil nahmen die Schweiz, Österreich, Südtirol, Ostbelgien, Luxemburg und Deutschland.
Es wurde deutlich, dass die Kinderbetreuung in allen Ländern vor großen
Herausforderungen steht: Fachkräftemangel, Betreuungsschlüssel, fehlende
einheitliche Regelungen und Regelwerke, Spannungsfeld Qualität vs. Quantität und die damit verbunden Kosten, hochwertige Qualifizierungsstandards – um nur einige Schlagwörter zu nennen. Dennoch entwickelte jedes Land kreative und länderspezifische Wege zur Qualität.Der Blick über den Tellerrand ermöglichte einen konstruktiven und inspirierenden Austausch und bot eine hervorragende Gelegenheit, best practices mit zu bringen.
Die Fachtagung endete mit einem Ausblick und der Verständigung auf weitere Zusammenarbeit und die Fortführung dieser in unterschiedlichen Ländern. Vielleicht nächstes Mal in Ostbelgien…
Informationen zum Steuerbescheid
Die Aufforderung zum Einreichen der Steuerbescheide wurde noch nicht an die Eltern versandt. Wir arbeiten aktuell noch an der technischen Möglichkeit, damit diese von Familien digital hochgeladen und von uns daraufhin schnell verarbeitet werden können. Sobald dies vorbereitet ist, erhalten Sie die Aufforderung mit Link und Zugangscode zum Einreichen der Unterlagen.
Gerne teilen wir bereits mit Ihnen einen Auszug aus der Mitteilung des Ministeriums für die künftige Tarifberechnung, so dass Sie sich vorbereiten können:
“Einzureichen sind die Steuerbescheide des Einkommensjahres 2021 aller Personen, die am 01.01.2024 in Ihrem Haushalt leben und im Jahr 2021 18 Jahre waren oder geworden sind.
Sie bzw. Ihre Haushaltsmitgliederhaben im Jahr 2021
• in Belgien gelebt und im Ausland gearbeitet: reichen Sie den belgischen Steuerbescheid ein.
• im Ausland gelebt und in Belgien gearbeitet: reichen Sie den belgischen Steuerbescheid ein.
• im Ausland gelebt und gearbeitet: reichen Sie den Steuerbescheid des Arbeitslandes, inkl. der detaillierten Berechnung (Besteuerungsgrundlage) ein
Sie haben keinen Steuerbescheid für das Einkommensjahr 2021: Teilen Sie mit, wieso sie nicht über einen Steuerbescheid verfügen. Daraufhin teilen wir ihnen mit, wie weiter vorzugehen ist. Haben Sie den Steuerbescheid verloren, können Sie ihn beim FÖD Finanzen abrufen (myminfin.be).
Ermäßigungen:
Jedes volljährige Haushaltsmitglied erklärt durch eine eidesstattliche Erklärung, welche Kinder zum 01.01.2024 bei ihm steuerlich zu Lasten sind. Geben Sie die Nationalregisternummer der betroffenen Kinder an.“
Anpassung der Elternbeteiligung ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt das "Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung" die Verantwortung für die Kinderbetreuung von der VOG RZKB. Tagesmütter haben nun die Möglichkeit, Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst zu erhalten, was einen stabilen monatlichen Lohn und umfassende soziale Absicherung bedeutet.
Die Regierung plant, das System der Elternbeiträge zu überarbeiten. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro wird die Kleinkindbetreuung ab 2024 kostenlos sein. Für Einkommen darüber werden
neue Tarifstufen eingeführt, die zudem indexiert sind. Die Elternbeteiligung
richtet sich nun nach dem globalen steuerpflichtigen Jahreineinkommen des
Haushalts anstelle des monatlichen Nettolohns, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.In der außerschulischen Betreuung ist eine Stunde pro Tag kostenfrei, während für zusätzliche Stunden ein Pauschalbetrag von 1 Euro pro Stunde anfällt, unabhängig vom Einkommen. Dies soll sicherstellen, dass die Kinderbetreuung für alle Eltern zugänglich bleibt.
In diesem PDF Dokument können Sie das Schreiben der Minsiterin Lydia Klinkenberg an die Eltern sowie detailliertere Erklärungen zu den kommenden Elternbeteiligungen nachlesen.
ZKB | Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung
Haasstraße 5
4700 Eupen